Aus der gültigen Corona-Schutzverordnung und dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ergeben sich für unser Geburtshaus folgende Lockerungen:
Vorsorgen/Akupunktur/Manuelle Hilfen: Für Frau und Partner*in gelten die Hygienevorschriften und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes . Besuch nur bei Symptomfreiheit möglich. Bitte nur eine Begleitperson und keinen Wechsel der Person. Hebammen tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz.
Geburt: Für Frau und Partner*in gilt Symptomfreiheit, ansonsten bitte nur mit negativem Test das Geburtshaus betreten. Der Test darf bei der Geburt nicht älter als 24 Stunden sein Der/die Partner*in muss einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen. Die Frau muss keinen Mund-Nasenschutz zur Geburt tragen. Hebammen tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz.
Nachsorgen: Für Frau/Partner*in gelten die Hygienevorschriften. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist für die Frau und Partner*in außerhalb unserer Einrichtung freiwillig. Hebammen tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz.
Kurse: Die Teilnahme ist nur bei Symptomfreiheit möglich, ansonsten bitte nur mit negativem Test das Geburtshaus betreten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist freiwillig. Außerdem gelten die Hygienevorschriften. Bitte beachten Sie bei externen Kursen hierzu die jeweilige Kursbeschreibung!
Infoabend : Für alle Teilnehmer gelten die Hygienevorschriften und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes. Die Teilnahme ist nur bei Symptomfreiheit möglich. Hebammen tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz.
Müttercafé (nur nach Anmeldung, max 8 Personen)): Für alle Teilnehmer gelten die Hygienevorschriften und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist freiwillig. Die Teilnahme ist nur bei Symptomfreiheit möglich.