Kosten
Hebammenleistungen sind alles Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, dazu gehören die Vorsorgeuntersuchungen, die Geburt im Geburtshaus und die Wochenbettbetreuung.
Lediglich die Rufbereitschafts-Pauschale in Höhe von 850,- Euro ist eine Eigenleistung, die von vielen Krankenkassen bezuschusst wird. Hierzu sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sich dort eine schriftliche Bestätigung über den Betrag einholen, den Ihre Kasse übernimmt.
Übrigens: Einen Überblick, welche Kasse wieviel übernimmt finden Sie (ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit) auch unter Hebammenrufbereitschaft – Krankenkassen.de.
Der Eigenanteil an der Rufbereitschafts-Pauschale kann z.B. durch die Baby-Aktie gemindert werden. Für weitere Informationen zur Baby-Aktie wenden sie sich bitte an unser Büroteam.